Steuerklasse 1 (I) - Alleinstehende (2024)

Die Lohnsteuerklasse 1 (I) gilt für alleinstehende Steuerpflichtige ohne Kinder mit einem Monatseinkommen über 520 Euro. Sie gilt für ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Zur Berechnung der Steuern in Klasse 1 werden die Sozialversicherungsbeiträge, Abzüge und Freibeträge, sowie die Einkommensteuertabelle herangezogen.

Die Lohnsteuerklasse 1 (I) gilt in Deutschland für alle alleinstehenden Steuerpflichtigen. Darunter fallen alle kinderlosen und nicht in einer Partnerschaft lebenden, ledigen, verwitweten oder geschiedenen Personen. Auch verheiratete Paare mit getrennten Haushalten befinden sich in Steuerklasse 1. Verheiratete sind dann ebenfalls in Klasse 1 gemeldet, wenn der Ehepartner nicht in der EU ansäßig ist. Sofern das monatliche Einkommen die Grenze von 520 Euro übersteigt, sind sie steuerpflichtig und sozialversicherungsbeitragspflichtig.

Im Falle einer Trennung bzw. Scheidung, muss eine selbstständige Meldung in Steuerklasse 1 ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem getrennte Wohnungen bzw. Haushalte vorhanden sind. Witwen und Witwer werden automatisch ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners in dieser Lohnsteuerklasse gemeldet.

Informationen über alle Lohnsteuerklassen in Deutschland findet man hier auf Finanz.de.

! Hinweis

Mit dem Brutto-Netto-Rechner können die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, sowie die Einkommensteuer und das Nettoeinkommen berechnet werden.

Die geltende Steuerklasse findet man als Arbeitnehmer u.a. in der Lohnsteuerbescheinigung.

Steuern und Sozialversicherung

Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind für alle Lohnsteuerklassen gleich, varrieren jedoch je Klasse in ihrer Höhe. Die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Folgende Steuern und Beiträge fallen für Steuerpflichtige in Klasse I an:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 Prozent bis zu einem maximalen Betrag von 5.175 Euro (2024) bzw. 4.987,50 Euro (2023). Zusatzbeiträge sind je Krankenkasse möglich. Gesamt beträgt sie 14,6 Prozent, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte.
  • Pflegeversicherung: 1,7 Prozent (ab Juli 2023) bzw. 1,525 Prozent (vor Juli 2023) zzgl. 0,6 Prozent bzw. 0,35 Prozent für kinderlose Steuerpflichtige bis zu einem maximalen Betrag 5.175 Euro (2024) bzw. 4.987,50 Euro (2023). Ab dem zweiten Kind sinkt der Betrag um 0,25 Prozent pro weiterem Kind (maximal um 1 Prozent). Gesamt beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 3,05 Prozent im ersten und 3,6 Prozent im zweiten Halbjahr 2023. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte.
  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro (2024) bzw. 7.300 Euro (2023). Gesamt beträgt sie 18,6 Prozent, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte.
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent bis zu einem maximalen Betrag von 7.550 Euro (2024) bzw. 7.300 Euro (2023) im Westen und bzw. 7.450 Euro (2024) bzw. 7.100 Euro (2023) im Osten. Gesamt beträgt sie 2,6 Prozent, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent Soli für die Einkünfte über einer Einkommensteuer von 18.130 Euro (2024) bzw. 17.543 Euro (2023) Euro pro Jahr inklusive Minderungszone (11,9 Prozent der Einkommensteuer über der Freigrenze).
  • Kirchensteuer: 8 Prozent (in Baden-Württemberg und Bayern) bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer in anderen Bundesländern, sofern eine Kirchenmitgliedschaft vorliegt.

Für PraktikantInnen, Minijobber und StudentInnen gelten anderen Regelungen der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland.

Lohnsteuer

Für zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze des Grundfreibetrages von 11.604 Euro (2024) bzw. 10.908 Euro (2023) fallen keine Lohn- und Einkommensteuer an. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand des Bruttoeinkommens abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge errechnet.

Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 11.604 und 17.005 Euro (2024) bzw. 10.908 und 15.999 Euro (2023), so gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent für den Betrag über des Grundfreibetrages. Bei Einkommen zwischen 17.006 und 66.760 Euro (2024) bzw. 16.000 und 62.809 Euro (2023) gilt ein progressiver Satz von 24 bis 42 Prozent für den Betrag über dieser Grenze.

Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 66.761 und 277.825 Euro (2024) bzw. 62.810 und 277.825 Euro (2023), fällt auf den Betrag über 66.761 Euro eine Steuer von 42 Prozent an. Auf zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Einkommensteuertabelle 2023 und 2024

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 10.908 Euro bis 11.604 Euro 0% 0%
bis 15.999 Euro bis 17.005 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 62.809 Euro bis 66.760 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%

Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung)

Alle Details und Informationen zur Einkommensteuertabelle findet man hier auf Finanz.de.

Freibeträge und Abzüge

Steuerpflichtige in Lohnsteuerklasse 1 können Freibeträge und Abzüge geltend machen. Dabei kommen folgende Freibeträge automatisch zum Abzug:

  • Grundfreibetrag : 11.604 Euro (2024) bzw. 10.908 Euro (2023)
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
  • Befreiung vom Solidaritätszuschlag: bis 18.130 Euro (2024) bzw. 17.543 Euro (2023)

Weitere Ausgaben und Abzüge können im Rahmen der Steuererklärung ebenfalls berücksichtigt werden. Übersteigen die Werbungskosten die Grenze der Pauschale, so sind diese mit Belegen nachzuweisen. Bis zur Grenze der Werbungskostenpauschale können Steuerpflichtige diese ohne Belege abschreiben. Die Höhe der Vorsorgepauschale ist abhängig vom Bruttoverdienst. Die Freibeträge und Pauschalen werden in Deutschland jährlich erhöht.

Folgende Sozialversicherungsbeiträge fallen unter die Abzüge vom Bruttoeinkommen in Steuerklasse 1:

Sozialversicherungsbeiträge 2023 und 2024

Beitrag 2023 2024
Krankenversicherung 14,60% (je 7,30%*) 14,60% (je 7,30%*)
Zuschlag
zur Krankenversicherung
1,60% 1,70%
Pflegeversicherung 1. HJ: 3,05 (je 1,525%*)
2. HJ: 3,40% (je 1,70%*)
3,40% (je 1,70%*)
Beitragszuschlag
zur Pflegeversicherung
1. HJ: 0,35%
2. HJ: 0,60%
0,60%
Rentenversicherung 18,60% (je 9,30%*) 18,60% (je 9,30%*)
Arbeitslosenversicherung 2,60% (je 1,30%*) 2,60% (je 1,30%*)

* Die Beträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingezahlt.

Beitragsbemessungsgrenze 2023 und 2024

Beitragsbemessungsgrenze 2023 2024
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer
7.300,00 Euro 7.550,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Neue Bundesländer
7.100,00 Euro 7.450,00 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 Euro 5.175,00 Euro

Abschreibungen und Werbungskosten

Folgende Werbungskosten können im Rahmen der Steuererklärung rückwirkend für das vorhergehende Jahr in der Steuerklasse 1 abgeschrieben werden:

  • Arbeitskleidung
  • Arbeitszimmer bzw. Büro
  • Home-Office-Pauschale
  • Arbeitsmittel
  • Werkzeuge
  • Reisekosten
  • Fortbildungs- und Seminarkosten
  • Pendlerpauschale
  • Dienstwege
  • KFZ-Steuer
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Private Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge

Unterschiede zu anderen Steuerklassen

Der Unterschied zwischen der Steuerklasse 1 (I) und anderen Klassen ist, dass diese auf Alleinstehende bzw. kinderlose Steuerpflichtige zugeschnitten wurde. Es gibt daher keine Freibeträge oder Entlastungsbeträge für Familien oder Kinder. Liegt ein anderer Familienstand vor (Partnerschaft, verheiratet, Kinder), so kann eine andere Steuerklasse von Vorteil sein, sofern man nicht ohnehin automatisch dieser zugeordnet wird.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist via Elster oder Formular beim Finanzamt möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Welche Freibeträge können geltend gemacht werden?

In der Lohnsteuerklasse 1 können unter anderem die Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Für wen ist die Steuerklasse 1 geeignet?

Die Lohnsteuerklasse 1 ist für alleinstehende Steuerpflichtige ohne Kinder gedacht, die mehr als 520 Euro monatlich verdienen.

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 1?

In Steuerklasse 1 (I) werden vom Bruttoeinkommen, wie bei allen Steuerklassen, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer abgezogen.

Stand: 02.02.2024, um 13:33 Uhr

Autor: Daniel Herndler

Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer

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Steuerklasse 1 (I) - Alleinstehende (1)

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Steuerklasse 1 (I) - Alleinstehende (2024)

FAQs

Steuerklasse 1 (I) - Alleinstehende? ›

Die Lohnsteuerklasse 1 (I) gilt für alleinstehende Steuerpflichtige ohne Kinder mit einem Monatseinkommen über 520 Euro. Sie gilt für ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Welche Steuerklasse hat man als Alleinstehender? ›

Steuerklasse 1: für Singles

Hier können wir es kurz machen: Wer ledig, verwitwet oder geschieden ist, kommt als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1.

Wie viel Geld bekommt man mit Steuerklasse 1? ›

Definition: Steuerklasse 1

Arbeitnehmer:innen in Steuerklasse 1 erhalten einen Grundfreibetrag, der derzeit 11.604 Euro beträgt.

Welche Steuerklasse ist alleinlebend? ›

Steuerklasse 2 beantragen: So geht's

Anders bei der Lohnsteuerklasse 2: Diese müssen Sie eigenständig beantragen, sobald Sie ein Kind bekommen, sich trennen, geschieden sind oder Ihr Ehepartner stirbt. Denn grundsätzlich steht es Ihnen als alleinerziehender Single auch zu, die Steuerklasse 1 zu nutzen.

Wann ist Steuerklasse 1 sinnvoll? ›

Die Steuerklasse 1 gilt für alle Arbeitnehmer, die entweder ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet sind, sowie für alle, deren Ehepartner außerhalb der EU leben. Bei einer anstehenden Scheidung müssen sich die Ehepartner jeweils in die Steuerklasse 1 eintragen lassen, sobald zwei getrennte Wohnsitze bestehen.

Wie viel Steuern zahlt man als Alleinstehender? ›

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 10.909 € bei Ledigen und 21.818 € bei Verheirateten beträgt der Steuersatz von 14 % (Eingangssteuersatz). Überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 62.810 € (Ledige) bzw. 125.620 € (Verheiratete) beträgt der Steuersatz 42 %.

Bin ich mit Steuerklasse 1 verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen? ›

Sie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab.

Wie viel sind 2000 € brutto in Netto bei Steuerklasse 1? ›

Dein Einkommen 2024
Monatliches Gehalt
Brutto2.000,00 €
Sozialversicherung322,40 €
Lohnsteuer81,14 €
Netto1.596,46 €

Wie viel Steuern bekomme ich zurück bei Steuerklasse 1? ›

Im Schnitt gibt es 1.072 € Steuererstattung zurück!

Die Steuererstattung für Personen mit Steuerklasse 1 lag im Jahr 2010 bei durchschnittlich nur 873 €. Nur wenige Jahre später bekamen Steuerzahler mit derselben Steuerklasse bereits im Schnitt 1.072 € (2018) vom Finanzamt zurück – Tendenz steigend.

Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten? ›

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten? Am niedrigsten ist die Steuerlast in Steuerklasse 2: Hier können alleinerziehende Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € jährlich geltend machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser um 240 € pro Kind.

Warum ist Steuerklasse 1 so teuer? ›

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 1

In bestimmter Hinsicht hast du in der Steuerklasse 1 höhere Belastungen, weil du beispielsweise in der Steuerklasse 2 zusätzlich Anrecht auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf die Rente aus? ›

Spielt meine Steuerklasse auch für die Rentenversicherung eine Rolle? Nein. Bei der gesetzlichen Rente gibt es – anders als bei Lohn und Gehalt – keinen Steuerabzug an der Einkommensquelle. Deshalb spielt Ihre Steuerklasse hier keine Rolle.

Wie viele Abzüge habe ich bei Steuerklasse 1? ›

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 1? In Steuerklasse 1 (I) werden vom Bruttoeinkommen, wie bei allen Steuerklassen, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer abgezogen.

Was bedeutet alleinstehend Steuererklärung? ›

Erläuterung: Sie gelten als "alleinstehend", wenn Sie ledig sind. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner/in "nur" zusammenleben, sind Sie ebenfalls "alleinstehend". Es sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen.

Wer einmal Steuererklärung macht, muss immer? ›

Weil sie es ja nicht müssen. Aber der Satz „Wer einmal seine Steuererklärung abgibt, muss sie dann jedes Jahr abgeben", stimmt einfach nicht. Wenn Du in diesem Jahr freiwillig die Steuer machst, dann entsteht daraus keinerlei Verpflichtung, dass Du das auch nächstes Jahr machen musst.

Welche Steuerklasse, wenn einer arbeitslos ist? ›

Die Einordnung der Steuerklasse nach Familienstand ist auch bei der Arbeitslosigkeit maßgeblich. Wer arbeitslos und ledig ist, bleibt in Klasse 1. Verheiratete bleiben in der Steuerklasse, die sie mit dem Ehepartner ausgesucht haben.

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten? ›

In welcher Steuerklasse zahlt man am wenigsten? Am niedrigsten ist die Steuerlast in Steuerklasse 2: Hier können alleinerziehende Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € jährlich geltend machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser um 240 € pro Kind.

Welche Steuerklasse als Lediger? ›

Lohnsteuerklassen
SteuerklasseFamilienstand
1ledig
2alleinerziehend
3verheiratet/ verpartnert
4 ohne Faktorverheiratet/ verpartnert
3 more rows

Bin ich Steuerklasse 1 oder 2? ›

Steuerklasse 1: Alleinstehende, getrennt lebende, geschiedene Arbeitnehmer (mehr dazu hier) Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Steuerklasse 3: der Ehepartner mit dem höheren Einkommen (mehr dazu hier)

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Name: Moshe Kshlerin

Birthday: 1994-01-25

Address: Suite 609 315 Lupita Unions, Ronnieburgh, MI 62697

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Job: District Education Designer

Hobby: Yoga, Gunsmithing, Singing, 3D printing, Nordic skating, Soapmaking, Juggling

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